seit 1928  
 
HOLZDESIGN + TECHNIK  



     

 

 

 

 
 





Impressum + Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)





Handwerksmeister und staatlich geprüfter Holztechniker
Werner Schneider
SCHNEIDER-GEHÄUSE
Holzdesign + Technik
Schwarzwaldstrasse 11
78652 Deißlingen
Germany
fon +49 (0) 7420 25 55
fax +49 (0) 7420 23 12


Internet: www.schneider-gehaeuse.de


Berufsbezeichnung:
Schreinermeister
und
Staatlich geprüfter Holztechniker
Fachrichtung Holztechnik
Schwerpunkt Betriebstechnik
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
von der Fachschule für Holztechnik Stuttgart)


Zuständige Kammer:

Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz
fon +49 (0) 7531 164 68
fax +49 (0) 7531 205 0
Berufsbezeichnung: Handwerksmeister im Schreiner-Handwerk
(verliehen in der Bunderepublik Deutschland)


Berufliche Regelungen:
Handwerksordnung
(Zu finden im Bundesgesetzblatt I,
Seite 3074 in der Fassung vom 24. September 1998)


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 194456865


Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Werner Schneider
(Anschrift wie oben)


Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

4. Gewährleistung
Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

5. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt. Für fremdes Eigentum in unseren Geschäftsräumen haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Deißlingen, Gerichtsstand ist Rottweil

7. Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen, außer wenn eine Skontovereinbarung getroffen wurde. Die Forderung des Auftragnehmers nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des Auftragnehmers, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht, nachgewiesen werden muss.


     
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